Kapazitätsmechanismus: aktueller Fahrplan für Deutschland
- Amelie Heinz

- 27. Mai
- 4 Min. Lesezeit
Mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien verändert sich die Logik des Stromsystems in Deutschland. Wind- und Solarenergie liefern immer mehr Strom und senken in vielen Stunden die Börsenstrompreise. Gleichzeitig stehen sie nicht jederzeit gesichert zur Verfügung. In Phasen mit wenig Wind, wenig Sonne und hoher Nachfrage braucht das System deshalb Kapazitäten, die zuverlässig einspringen können.
Bisher refinanzieren sich Stromerzeuger im sogenannten Energy-Only-Markt vor allem über tatsächlich erzeugte und verkaufte Strommengen. Für Anlagen, die nur selten laufen, aber in kritischen Situationen gebraucht werden, reicht dieses Modell zunehmend nicht aus. Sie müssen vorgehalten, gewartet und betriebsbereit gehalten werden, erzielen aber nur in wenigen Stunden Erlöse.
Genau hier setzt die Idee eines Kapazitätsmechanismus an: Vergütet wird nicht nur erzeugter Strom, sondern auch die Bereitstellung gesicherter Leistung. Betreiber erhalten also eine Vergütung dafür, dass ihre Anlage im Bedarfsfall verfügbar ist, und können so feste monatliche Umsätze generieren. Damit soll ein Investitionsrahmen für neue steuerbare Kapazitäten entstehen.
Vorschlag der Bundesregierung
Die Bundesregierung schlägt für die Einführung eines Kapazitätsmechanismus ein zweistufiges Vorgehen vor.
Zunächst soll über das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, kurz StromVKG, die Kraftwerksstrategie umgesetzt und ein Ad-hoc-Kapazitätsmarkt etabliert werden. Dieser erste Schritt ist auf das Lieferjahr 2031 ausgerichtet. Ziel ist, dass bis dahin zusätzliche steuerbare Leistung im Stromsystem verfügbar ist.
In einem zweiten Schritt soll 2027 ein Gesetz für den langfristigen Kapazitätsmarkt folgen. Dieser umfassendere Mechanismus soll ab dem Lieferjahr 2032 greifen.
Damit wird der Einstieg in den Kapazitätsmarkt zunächst über das StromVKG geregelt; die dauerhafte Ausgestaltung bleibt jedoch Gegenstand eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens.
Diskussion um das StromVKG
Mit dem StromVKG liegt nun ein konkreter gesetzlicher Rahmen für den Einstieg in einen Kapazitätsmechanismus vor. Der Entwurf sieht mehrere Ausschreibungssegmente vor:
Im Jahr 2026 sollen zunächst zwei Ausschreibungen für sogenannte Langzeitkapazitäten stattfinden: am 01. September und am 08. September 2026, jeweils mit einem Volumen von 4,5 Gigawatt. Nicht vergebene Mengen können in einen weiteren Termin übertragen werden. Zudem wurde ein gesetzlicher Höchstwert von 173.000 EUR je MW reduzierte Leistung pro Jahr festgelegt, um strategisches Bieterverhalten zu verhindern.
Am 18. Mai 2027 soll zusätzlich eine Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten mit einem Volumen von zwei Gigawatt folgen. Für diese Erzeugungskapazitäten ist ebenfalls ein 15-jähriger Verpflichtungszeitraum vorgesehen; das strenge Langzeitkriterium der zehnstündigen Stromerzeugung entfällt jedoch.
Technologieoffene Kapazitäten sollen sowohl Erzeugungsanlagen als auch regelbaren Lasten offenstehen. Die Gebotstermine hierfür sind der 01. Oktober 2027 und der 01. Oktober 2029.

Der Entwurf des StromVKG wurde im Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen, steht aber weiterhin in der Kritik. Ein zentraler Vorwurf lautet, dass vor allem Gaskraftwerke durch konkrete technische Anforderungen begünstigt würden.
Maßgeblich dafür verantwortlich sind die Anforderungen an das Design der Langzeitkapazitäten. Anlagen in diesem Segment müssen mindestens zehn aufeinanderfolgende Stunden Strom in Höhe ihrer installierten Leistung einspeisen können. Zusätzlich muss diese Lieferfähigkeit kurzfristig wiederherstellbar sein. Hinzu kommen Anforderungen an europäische Wertschöpfungsketten.
Dadurch werden Batteriespeicher in den ersten neun Gigawatt der Ausschreibung praktisch ausgeschlossen.
Das ist relevant, weil Speicher zwar keine Lösung für jede Knappheitsphase sind, aber einen wichtigen Beitrag zur Flexibilität des Stromsystems leisten können: Sie reagieren schnell, verschieben Strom aus Zeiten hoher erneuerbarer Einspeisung in Zeiten höherer Nachfrage und können kurzfristig Residuallastspitzen glätten.
Was andere Länder zeigen: Speicher können Kapazitätsmarkt mittragen
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass Batteriespeicher sinnvoll in Kapazitätsmarktsysteme integriert werden können.
Belgien ist aktuell eines der deutlichsten Beispiele. Dort werden Kapazitäten über einen Capacity Remuneration Mechanism, kurz CRM, beschafft. In den jüngsten Auktionen spielten Batteriespeicher eine zentrale Rolle: 2025 organisierte der Netzbetreiber Elia erstmals drei CRM-Auktionen parallel — Y-4, Y-2 und Y-1 — und sicherte insgesamt 15.058 Megawatt Kapazität. Laut Elia leisteten Batterien dabei einen starken Beitrag; viele Batterieprojekte entschieden sich bewusst für die Y-4-Auktion mit längerer Vorlaufzeit.
Großbritannien zeigt einen anderen Ansatz. Dort nehmen Batteriespeicher am Capacity Market teil, werden aber über sogenannte De-Rating-Faktoren bewertet. Diese Faktoren berücksichtigen, dass ein Speicher mit begrenzter Energiedauer nicht in jeder Knappheitssituation dieselbe Verfügbarkeit bietet wie eine dauerhaft einspeisende Anlage. Speicher werden dadurch nicht ausgeschlossen, sondern mit ihrem systemischen Beitrag angerechnet. In der T-4-Auktion für 2028/29 erhielten nach Marktdaten knapp 1,8 Gigawatt de-rated Batteriespeicherkapazität 15-jährige Kapazitätsverträge und stellten damit einen großen Teil der neuen Kapazitätszusagen.
Polen zeigt, wie stark das konkrete Marktdesign Investitionssignale beeinflussen kann. In den vergangenen Jahren wurden dort erhebliche Batteriespeicherkapazitäten über den Kapazitätsmarkt kontrahiert. In der Hauptauktion im Dezember 2024 wurden rund 2,5 Gigawatt Speicherkapazität kontrahiert, nach 1,7 Gigawatt im Vorjahr. Gleichzeitig zeigen neuere Entwicklungen, dass eine Anpassung der Verfügbarkeitsbewertung den Markt schnell verändern kann: Wird die anrechenbare Verfügbarkeit von Speichern stark reduziert, sinkt auch ihre Wettbewerbsfähigkeit im Kapazitätsmarkt.
Fazit
Der aktuelle Fahrplan für den Kapazitätsmarkt in Deutschland schafft erstmals mehr Klarheit: 2026 starten die ersten Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten, 2027 folgen weitere Erzeugungs- und technologieoffene Kapazitäten, ab 2032 soll der umfassendere Kapazitätsmarkt greifen.
Für Batteriespeicher ist dieser Fahrplan ambivalent. Kurzfristig drohen sie durch die Anforderungen der Langzeitkapazitäten faktisch außen vor zu bleiben. Langfristig können sie jedoch ein wichtiger Baustein eines effizienteren Kapazitätsmarkts werden, wenn das Design ihren tatsächlichen Systemwert abbildet.
Der Blick nach Belgien, Großbritannien und Polen zeigt: Speicher können Teil von Kapazitätsmechanismen sein. Nicht als Ersatz für jede Form gesicherter Leistung, aber als Beitrag zu Flexibilität, Resilienz und Kosteneffizienz.
Der deutsche Kapazitätsmarkt sollte deshalb nicht nur Leistung vorhalten. Er sollte Versorgungssicherheit differenziert organisieren mit einem klaren Blick darauf, welchen Beitrag unterschiedliche Technologien tatsächlich leisten können.



Kommentare