Ergebnisse der Innovationsausschreibung Mai 2026
- Amelie Heinz
- 29. Juni
- 3 Min. Lesezeit
Die aktuelle Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur zeigt: Der Markt für PV-Anlagen mit Batteriespeichern bleibt in Bewegung. Zum Gebotstermin am 1. Mai 2026 war die Ausschreibung erneut überzeichnet. Ausgeschrieben waren 475 MW, eingereicht wurden 46 Gebote mit insgesamt rund 749 MW. Den Zuschlag erhielten 27 Projekte mit zusammen rund 482 MW. Alle Zuschläge gingen erneut an Kombinationen aus Photovoltaik und Batteriespeichern.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 5,34 ct/kWh und damit fast auf dem Niveau der Vorrunde im September 2025. Die Zuschläge bewegten sich zwischen 4,75 und 5,61 ct/kWh. Besonders stark vertreten war Bayern mit 15 Zuschlägen und rund 287 MW, gefolgt von Schleswig-Holstein und Brandenburg.
Was sind Innovationsausschreibungen?
Innovationsausschreibungen sind ein Förderinstrument im EEG. Sie sollen Anlagenkonzepte anreizen, die mehr leisten als reine Stromerzeugung. Im Mittelpunkt stehen heute vor allem sogenannte Anlagenkombinationen: Erneuerbare-Energien-Anlagen, die mit einem Speicher verbunden werden.
Die Bundesnetzagentur führt diese Ausschreibungen in der Regel zweimal im Jahr durch, zum 1. Mai und zum 1. September. Gefördert werden Projekte, die erneuerbaren Strom nicht nur erzeugen, sondern ihn auch besser in das Stromsystem integrieren können.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Anlagenkombinationen, die mindestens eine erneuerbare Energiequelle mit einem Speicher verbinden. In der Praxis sind das aktuell vor allem PV-Anlagen mit Batteriespeichern.
Entscheidend ist dabei das Konzept des Grünstromspeichers: Der Speicher darf nicht beliebig aus dem Netz geladen werden, sondern muss Strom aus der zugehörigen Erneuerbare-Energien-Anlage aufnehmen. Die Förderung belohnt damit nicht einfach Speicherkapazität an sich, sondern Speicher, die direkt mit erneuerbarer Erzeugung gekoppelt sind. So entsteht Flexibilität dort, wo sie für das Stromsystem besonders wertvoll ist: bei der besseren Integration von erneuerbarem Strom.
Teilnahmeberechtigt sind Anlagenkombinationen unter anderem dann, wenn:
die Gebotsmenge mindestens 1 MW beträgt,
alle Anlagenteile über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt einspeisen,
der Speicher ausschließlich Strom aus der eigenen EE-Anlage lädt,
die Anlagen erst nach dem Gebotstermin in Betrieb genommen werden.
Seit 2021 spielen außerdem besondere Solaranlagen eine größere Rolle. Dazu gehören PV-Anlagen, die Flächen doppelt nutzen, etwa auf Parkplätzen, Gewässern oder landwirtschaftlichen Flächen. Solche Konzepte dürften künftig wichtiger werden, weil sie Flächenkonflikte verringern und zusätzliche Erzeugung ermöglichen.
Wie funktioniert die Förderung?
Bis Ende 2022 wurde in den Innovationsausschreibungen eine fixe Marktprämie vergeben. Inzwischen gilt ein anderes Modell: Heute wird auf eine gleitende Marktprämie geboten.
Vereinfacht gesagt: Liegt der Marktwert des Stroms unter dem Gebotswert, gleicht die Marktprämie die Differenz aus. Liegt der Marktwert darüber, gibt es keine zusätzliche Förderung.
Damit sind die Projekte stärker an den Strommarkt gekoppelt. Gerade für Speicher ist das wichtig. Ihre Wirtschaftlichkeit entsteht zunehmend aus mehreren Erlösquellen: Stromverkauf, Preisarbitrage, Flexibilitätsvermarktung und perspektivisch weiteren systemdienlichen Anwendungen. Gleichzeitig setzt die Innovationsausschreibung einen klaren Rahmen: Gefördert wird nicht jeder Speicher, sondern der Grünstromspeicher als Teil eines erneuerbaren Anlagenkonzepts.
Entwicklung seit 2020
Die erste Innovationsausschreibung fand 2020 statt. Seitdem hat sich das Instrument deutlich verändert. Anfangs war es noch technologieoffener, heute liegt der Fokus klar auf Kombinationen aus Erzeugung und Speicher.
Nach schwächeren Runden in den Jahren 2022 und Anfang 2023 ist das Interesse seit Herbst 2023 wieder deutlich gestiegen. Vor allem seit September 2024 lagen die eingereichten Gebotsmengen mehrfach klar über dem ausgeschriebenen Volumen.

Auch die Zuschlagswerte zeigen eine Entwicklung: Nach den hohen Werten 2023 und Anfang 2024 sind sie zuletzt gesunken. Das spricht für
reifere Projekte,
mehr Erfahrung in der Strukturierung und
sinkende Kosten bei Batteriespeichern.

Kurz gesagt: Der Markt wird professioneller. Erfolgreiche Projekte müssen heute nicht nur günstige Stromgestehungskosten erreichen. Sie müssen Speichergröße, Netzanschluss, Vermarktung und Förderlogik sinnvoll zusammendenken.
Fazit: Speicher rücken ins Zentrum
Die aktuelle Runde zeigt, wohin sich der Markt bewegt: PV-Batteriespeicher-Kombinationen werden wichtiger, wettbewerbsfähiger und professioneller geplant. Die Überzeichnung der Ausschreibung und die stabilen Zuschlagswerte senden ein klares Signal.
Innovationsausschreibungen sind damit mehr als ein Förderinstrument. Sie zeigen, wie sich der Erneuerbaren-Ausbau verändert: weg von reiner Erzeugung, hin zu flexiblen, marktintegrierten und systemdienlichen Anlagen. Besonders der Grünstromspeicher steht dabei im Mittelpunkt: Er macht erneuerbaren Strom besser nutzbar und wird durch die Förderung gezielt angereizt.